
YVIK ASTRID ADLER
Fachpsychologin für Psychotherapie, lic. phil.
Spezialisiert in psychoanalytisch orientierter Psychotherapie und in klinischer Psychologie.
Past-Co-Präsidentin Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP.
Psychotherapeutische Behandlungen in eigener Praxis
Mein Therapieangebot
- Leiden Sie unter Symptomen wie Niedergeschlagenheit, Antriebslosigkeit, Verlust von Lebensfreude?
- Fühlen Sie sich gefangen in den immer gleichen Verhaltens- und Beziehungsmustern?
- Haben Sie Selbstwertprobleme?
- Konsumieren Sie zuviel Alkohol oder andere Substanzen?
- Haben Sie Mühe einen persönlichen Verlust zu verkraften?
- Haben Sie Schwierigkeiten nach einer Geburt?
- Leiden Sie unter Depressionen, Belastungsstörungen, Traumata, Persönlichkeitsstörungen oder Abhängigkeitserkrankungen?
- Haben Sie komplexe familiäre Probleme bzw. Schwierigkeiten in der Partnerschaft?
Für all diese Fragen biete ich jungen bis älteren Erwachsenen, Paaren, aber auch Führungspersonen, Gruppen und Teams meine Unterstützung an. Dies im Einzel‑, Paar- oder Gruppensetting.
Was ist Psychoanalytische Psychotherapie?
Psychoanalytische Psychotherapie ist eine Therapiemethode, bei der versucht wird, auf dem Hintergrund der persönlichen Lebensgeschichte seelische Konflikte und Leiden zu verstehen, zu verarbeiten und damit einen gesunden und befriedigenden Umgang zu finden. Dies bietet die Grundlage, um anstehende Veränderungsschritte umzusetzen.
Mitgliedschaften
- Februar 2025 Mitgründerin des Netzwerkes Psychotherapie
- Co-Präsidentin bei der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP (2014 – Oktober 2024)
- Vorstandsmitglied der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP (2012 – 2024)
- Mitglied der Fachtitel- und Zertifizierungskommission der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (2010–2012)
- Vorstandsmitglied beim Verband der Solothurner Psychologinnen und Psychologen VSP (2007–2012)
Berufliche Stationen
- Psychotherapeutin in eigener Praxis in Solothurn (seit 2010)
- Tätigkeit als klinische Psychologin und Psychotherapeutin am Kinder- und Jugenpsychiatrischen Dienst des Kantons Solothurn (2001–2010)
- Klinische Psychologin und Psychotherapeutin im Psychiatriezentrum Luzern-Stadt (1995–2000)
- Psychotherapeutin in eigener Praxis in Basel-Stadt (1995–2000)
- Klinische Psychologin und Psychotherapeutin an den Externen – Psychiatrischen Diensten Baselland (1993–1995)
- Freie Mitarbeitertätigkeit an der Fachstelle für Alkohol und andere Abhängigkeitserkrankungen SFA (1993–1994)
Aus- und Weiterbildung
- Studienabschluss in klinischer Psychologie an der Universtität Basel (1993)
- Zusatzausbildung in Paar- und Familientherapie
- Ausbildung in psychoanalytisch orientierter Psychotherapie
Honorar
Grundversicherung
Seit dem 1.7.2022 ist es möglich, psychotherapeutische Leistungen via Grundversicherung abzurechnen. Ich bin bei allen Kassen anerkannt. Die Leistungen der psychologischen Psychotherapie werden nur dann von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen, wenn sie auf Anordnung durch Ärztinnen und Ärzte mit einem der folgenden Facharzttitel erfolgen:
- Allgemeine innere Medizin
- Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- Jugendpsychiatrie und ‑psychotherapie
- Kinder- und Jugendmedizin
- Arzt oder Ärztin mit dem interdisziplinären Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin (SAPPM)
Anordnungsformular herunterladen
Zusatzversicherung
Bestimmte Krankenkassen vergüten unter Umständen einen Teil der Kosten via Zusatzversicherung (bitte unbedingt vorher bei der Kasse anfragen). Einzelsitzungen via Zusatzversicherung oder für Selbstzahlende werden mit einem Stundenhonorar von 160.-sfr., Sitzungen mit mehr als einer Person mit 180.-sfr. verrechnet.
Unfallvesicherung
Bei psychischen Beschwerden infolge von Unfällen übernimmt auf Antrag die Unfallversicherung die Kosten für die Psychotherapie.
Terminabsage
Vereinbarte Termine können ohne Kosten bis spätestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen wird der halbe Tarif in Rechnung gestellt und unangekündigtes Nichterscheinen wird mit dem vollem Ansatz verrechnet.